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   OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 98/00   

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https://dejure.org/2001,3927
OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 98/00 (https://dejure.org/2001,3927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2001 - 10 U 98/00 (https://dejure.org/2001,3927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2001 - 10 U 98/00 (https://dejure.org/2001,3927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses durch Kündigung; Kündigung durch Berufen auf Formmangel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mündliche Nachmietervereinbarung und Schriftformerfordernis

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 571; ; BGB § 554 a; ; BGB § 566 Satz 2 (a.F.); ; BGB § 566 Satz 1 a.F.; ; ZPO § 319; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftform für nachträgliche Vereinbarung einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages- Treuwidrige Berufung auf den FormmangelMietzins und Klausel über gemeinsames Aufmaß bei Übergabe des Mietobjekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1451
  • NZM 2002, 824
  • ZMR 2002, 510
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 98/00
    Gegenteiliges ist der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 29.9.1999 (NJW 2000, 354), die einen anders gelagerten Sachverhalt betrifft, nicht zu entnehmen.
  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 98/00
    Der Senat stützt diese Auffassung auf die ein Urteil des Senats aufhebende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1995 (NJW 1995, 2034).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 98/00
    Der Schriftform bedürfen jedenfalls weder solche Abreden, die für den Inhalt des Vertrages, auf den die Parteien sich geeinigt haben, von nur nebensächlicher Bedeutung sind, noch Bestimmungen, die nicht über das hinausgehen, was bereits im Vertragstext selbst seinen Niederschlag gefunden hat, oder die dessen Inhalt nicht modifizieren, sondern lediglich erläutern oder veranschaulichen sollen (BGH, Urt. v. 14.1.1997, NJW 1997, 2182; Urt. v. 30.6.1999, ZMR 1999, 691).
  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 98/00
    Es ist unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit nicht hinzunehmen, dass die Beklagte eine allein zu ihren Gunsten getroffene formlose Vereinbarung zum Anlass nimmt, sich unter Berufung auf diesen Formmangel vorzeitig aus dem befristet abgeschlossenen Mietvertrag zu lösen (BGH, Urt. v. 7.7.1999, ZMR 1999, 810; BGHZ 65, 48, 55; Palandt-Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 566 a.F., RdNr. 12).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 36/95

    "Kölsch-Vertrag"; Anforderungen an die Schriftform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 98/00
    Der Schriftform bedürfen jedenfalls weder solche Abreden, die für den Inhalt des Vertrages, auf den die Parteien sich geeinigt haben, von nur nebensächlicher Bedeutung sind, noch Bestimmungen, die nicht über das hinausgehen, was bereits im Vertragstext selbst seinen Niederschlag gefunden hat, oder die dessen Inhalt nicht modifizieren, sondern lediglich erläutern oder veranschaulichen sollen (BGH, Urt. v. 14.1.1997, NJW 1997, 2182; Urt. v. 30.6.1999, ZMR 1999, 691).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 24 U 145/09

    Wahrung der Schriftform bei Übernahme eines Mietvertrages durch einen

    Gegen Treu und Glauben verstößt auch, wer sich auf den Formmangel allein wegen einer sie begünstigenden Vertragsänderung beruft (BGHZ 65, 49; Senat, NJW-RR 2002, 1451; OLG München, NJW-RR 1996, 654; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 945).
  • OLG Naumburg, 06.05.2003 - 9 U 14/03

    Höhe des Mietzinses als wesentlicher, vom Schriftformerfordernis erfasster

    Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn der Mieter oder Vermieter eine allein zu seinen Gunsten getroffene formlose Vereinbarung zum Anlass nimmt, sich unter Berufung auf den Formmangel vorzeitig aus dem befristet abgeschlossenen Mietvertrag zu lösen (BGHZ 65, 49, 55; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 510, 511; OLG Koblenz OLGR 2001, 149, 150, OLG Rostock a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.).
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